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Bei der Zertifizierung von CO2-Emissionen sind in diesem Jahr wegen der Corona-Krise bestimmte Erleichterungen möglich.
Die EU-Kommission hat jedoch darauf hingewiesen, dass die Betreiber von Anlagen, die dem Emissionshandel (ETS) unterliegen – wie immer – bis zum 31. März ihre CO2-Emissionen für das abgelaufene Jahr anmelden und die entsprechenden Zertifikate bis 30. April einreichen müssen. Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf die Umsetzungsverordnung (2018/2067, Art. 31). Danach können
Montag, 30.03.2020, 15:44 Uhr
Tom Weingärtner
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