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Energie & Management > Recht - Erleichterungen bei Energieaudits und bei der KWK
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Recht

Erleichterungen bei Energieaudits und bei der KWK

Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist am 28. Juni vom Bundestag verabschiedet worden. Es regelt neue Details zu den Audits. Zugleich gab es Präzisierungen zu KWKG und EEG.
Für kleinere Unternehmen gibt es jetzt eine Bagatellgrenze beim Energieaudit. Erst ab einem Jahresenergieverbrauch von 500 000 kWh müssen sie ein volles Audit durchlaufen, darunter reicht ein Mini-Audit, allerdings mit Nachweispflicht. Nach Angaben des Stadtwerke-Netzwer

Freitag, 28.06.2019, 14:17 Uhr
Armin Müller
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Erleichterungen bei Energieaudits und bei der KWK
Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ist am 28. Juni vom Bundestag verabschiedet worden. Es regelt neue Details zu den Audits. Zugleich gab es Präzisierungen zu KWKG und EEG.
Für kleinere Unternehmen gibt es jetzt eine Bagatellgrenze beim Energieaudit. Erst ab einem Jahresenergieverbrauch von 500 000 kWh müssen sie ein volles Audit durchlaufen, darunter reicht ein Mini-Audit, allerdings mit Nachweispflicht. Nach Angaben des Stadtwerke-Netzwer

Freitag, 28.06.2019, 14:17 Uhr
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