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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass nationale Fördersysteme für Ökostrom nicht gegen europäisches Recht verstoßen, bewahrt die Bundesregierung und die Branche vor weiteren Turbulenzen. Die Grünen kritisieren, dass die Bundesregierung im neuen EEG bei den Ausschreibungsmodellen den Markt bereits für ausländische Investoren geöffnet habe.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wonach nationale Fördersysteme für erneuerbare Energien kein Verstoß gegen die Freiheit des Warenverkehrs sind, hat in Deutschland vor allem Erleichterung ausgelöst. „Ich begrüße dieses Urteil sehr. Der Europäische Gerichtshof gibt ein klares und deutliches Signal für die weitere Förderung erneuerbarer Energien in Europa“, sagte am 1. Juli Bund
Dienstag, 1.07.2014, 17:13 Uhr
Timm Krägenow
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