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Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will durch Sonderregelungen im Ausschreibungsdesign die Akteursvielfalt bei der Windkraft an Land absichern.
Es hat eine Weile gebraucht, doch nun hat das BMWi Regelungen für die knifflige Frage bekannt gegeben, wie es denn zu machen sein könnte, dass unter dem ab 2017 geplanten Ausschreibungsregime auch weiterhin Windparks von Bürgergenossenschaften entwickelt werden können. „Wir wollen die Bürgerenergiegesellschaften weiter an der Energiewende partizipieren lassen“, betonte Wirtschaftsstaat
Montag, 22.02.2016, 09:20 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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