Bild: Zukunft Erdgas
Im Zuge der Novelle des Energie- und Stromsteuergesetzes hat das Bundeskabinett auch die Verlängerung der Steuererleichterung für Erdgas als Kraftstoff beschlossen.
Eigentlich sollte die bis 2018 befristete Begünstigung für Flüssiggas (Autogas, LPG) auslaufen. Nun wird die Steuerbegünstigung für als Kraftstoff verwendetes Erdgas über 2018 hinaus bis Ende 2026 verlängert. Sie soll aber ab 2024 schrittweise verringert werden. Im ÖPNV eingesetzte Elektro- und „Plugin-Hybridfahrzeuge“ sollen ebenfalls steuerlich entlastet werden. Damit we
Mittwoch, 15.02.2017, 13:18 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
© 2024 Energie & Management GmbH