Die erste Zivilkammer des Landgerichts Chemnitz hat eine Klage von über 400 Gaskunden gegen die Preiserhöhungen der Erdgas Südsachsen GmbH in den Jahren 2005 und 2006 abgewiesen.
Dem Unternehmen mit Sitz in Chemnitz steht gegenüber diesen normalen Tarifkunden ein Preisanpassungsrecht zu, hieß es in der Begründung des Landgerichts vom 6. Mai. Eine Entscheidung zur jüngsten Tariferhöhung der Erdgas Südsachsen vom 1. April ist noch nicht gefallen.Grundlage für die abgewiesene Klage ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 13. Juni 2007. In dieser heißt
Dienstag, 6.05.2008, 11:44 Uhr
Marlen Ristola
© 2024 Energie & Management GmbH