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Energie & Management > Vertrieb - Eons Fernwärmepreise: Zu hohe Gaspreisbindung?
Quelle: Pixabay / Stefan Schweihofer
Vertrieb

Eons Fernwärmepreise: Zu hohe Gaspreisbindung?

Die Verbraucherzentralen sehen die Fernwärmepreise von Eon in einigen Versorgungsgebieten unverhältnismäßig stark an die Gasbörse indexiert. Ihr Bundesverband will klagen.
Hat Eon Fernwärme-Kunden „zu Unrecht abkassiert“, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband meint? Rechtsexperten des Hauses halten Preiserhöhungen für unwirksam, die der Energiekonzern in mehreren seiner Versorgungsgebiete in den vergangen beiden Jahren vorgenommen hat, und zwar „weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen“.

„Die in Fernwärmeverträgen getroffenen Regelungen zu Preisänderungen müssen einerseits die Preisentwicklung des gesamten Wärmemarktes angemessen berücksichtigen und sich andererseits an den tatsächlichen Kosten des Versorgers orientieren“, sagt Ronny Jahn, Leiter des Teams für Musterfeststellungsklagen beim VZBV. Daran hakt es seiner Einschätzung nach teils gewaltig.

In mehreren Versorgungsgebieten messe Eon „der Preisentwicklung am Wärmemarkt nur eine untergeordnete Rolle zu“, sagt Jahn. „Teilweise wird diese Preisentwicklung lediglich zu 10 Prozent berücksichtigt.“ Stattdessen orientiere sich der Essener Energiekonzern stark an den Gas-Börsenpreisen, „teilweise mit einem Anteil von bis zu 65 Prozent“. Da die Preise am Wärmemarkt insgesamt deutlich geringer gestiegen seien als die börslichen Gaspreise, wirkten sich die so gestalteten Klauseln „stark zulasten der Verbraucher aus“, kritisiert der Verbraucherschützer.
 
 
Zudem seien die Preisänderungsklauseln „nicht klar und verständlich“. Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Indizes würden nur über eine komplizierte Rechnung in die Klausel einfließen, meint Jahn.

Eon: Preise folgen den gesetzlichen Vorgaben

Eon hat Fernwärme-Arbeitspreise offenbar teilweise mehr als vervierfacht. Der VZBV verweist beispielhaft auf das Versorgungsgebiet Hamburg-Lohbrügge, wo der Netto-Arbeitspreis von 3,79 Cent/kWh im Jahr 2020 auf 17,20 ​Cent/kWh im Jahr 2022 gestiegen sei. Anderswo zeigten sich „ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen von Eon“, heißt es. Die Verbraucherorganisation strebt deswegen jetzt eine Musterfeststellungsklage gegen den Energieriesen an. Es soll um Jahresabrechnungen vom Jahr 2019 an gehen.

Das Essener Unternehmen weist die Kritik zurück. „Unsere Fernwärmepreise folgen den gesetzlichen Vorgaben und passen sich den Kosten- und Marktentwicklungen an“, erklärt eine Eon-Sprecherin. Die Preisbestandteile beruhten auf veröffentlichten und jederzeit einsehbaren Grundlagendaten des Statistischen Bundesamtes. „Dadurch wird gewährleistet, dass eine objektive, unabhängige und nachvollziehbare Basis für Preisänderungen besteht“, sagt die Sprecherin. Was den Anteil der Gas-Börsenpreise betrifft, weist sie darauf hin: „Bis auf die einheitliche Steuer fallen die Preisbestandteile je nach Wärmenetz regional unterschiedlich aus.“

Konzernchef Birnbaum: Weitere Steigerungen bei Strom und Gas

Ob der Versorger die Preisschraube weiter nach oben dreht, ist laut Unternehmenssprecherin unklar. „Wir müssen insgesamt auch weiter von stark schwankenden Preisen an den Märkten ausgehen, auch wenn die Gaspreise aktuell wieder gesunken sind. Eine seriöse Prognose zur genauen zukünftigen Preisentwicklung ist aktuell leider nicht möglich.“

Konzernchef Leonhard Birnbaum hatte bei Vorstellung der Jahresbilanz am 15. März (wir berichteten) durchblicken lassen, dass Eon bei Strom und Gas „nur 30 Prozent der zum Teil extremen Preissteigerungen weitergegeben“ habe. „Wir versuchen, unsere Kunden vor extremer Volatilität nach oben zu schützen“, so Birnbaum. „Bei den Kunden, die bei uns auf einem höheren Niveau sind, da würde ich dann sehen, dass die in diesem Jahr tatsächlich – wahrscheinlich nach dem Sommer – Senkungen sehen können“, prophezeite er.

Umgekehrt werde es aber noch eine ganze Reihe von Kunden geben, „die insbesondere vor dem Sommer noch weitere Steigerungen sehen.“ Das gelte für die gesamte deutsche Branche, nicht nur für Eon, sagte Birnbaum.

Freitag, 17.03.2023, 16:48 Uhr
Manfred Fischer
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Quelle: Pixabay / Stefan Schweihofer
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Eons Fernwärmepreise: Zu hohe Gaspreisbindung?
Die Verbraucherzentralen sehen die Fernwärmepreise von Eon in einigen Versorgungsgebieten unverhältnismäßig stark an die Gasbörse indexiert. Ihr Bundesverband will klagen.
Hat Eon Fernwärme-Kunden „zu Unrecht abkassiert“, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband meint? Rechtsexperten des Hauses halten Preiserhöhungen für unwirksam, die der Energiekonzern in mehreren seiner Versorgungsgebiete in den vergangen beiden Jahren vorgenommen hat, und zwar „weil die Preisänderungsklauseln nicht den rechtlichen Anforderungen entsprechen“.

„Die in Fernwärmeverträgen getroffenen Regelungen zu Preisänderungen müssen einerseits die Preisentwicklung des gesamten Wärmemarktes angemessen berücksichtigen und sich andererseits an den tatsächlichen Kosten des Versorgers orientieren“, sagt Ronny Jahn, Leiter des Teams für Musterfeststellungsklagen beim VZBV. Daran hakt es seiner Einschätzung nach teils gewaltig.

In mehreren Versorgungsgebieten messe Eon „der Preisentwicklung am Wärmemarkt nur eine untergeordnete Rolle zu“, sagt Jahn. „Teilweise wird diese Preisentwicklung lediglich zu 10 Prozent berücksichtigt.“ Stattdessen orientiere sich der Essener Energiekonzern stark an den Gas-Börsenpreisen, „teilweise mit einem Anteil von bis zu 65 Prozent“. Da die Preise am Wärmemarkt insgesamt deutlich geringer gestiegen seien als die börslichen Gaspreise, wirkten sich die so gestalteten Klauseln „stark zulasten der Verbraucher aus“, kritisiert der Verbraucherschützer.
 
 
Zudem seien die Preisänderungsklauseln „nicht klar und verständlich“. Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Indizes würden nur über eine komplizierte Rechnung in die Klausel einfließen, meint Jahn.

Eon: Preise folgen den gesetzlichen Vorgaben

Eon hat Fernwärme-Arbeitspreise offenbar teilweise mehr als vervierfacht. Der VZBV verweist beispielhaft auf das Versorgungsgebiet Hamburg-Lohbrügge, wo der Netto-Arbeitspreis von 3,79 Cent/kWh im Jahr 2020 auf 17,20 ​Cent/kWh im Jahr 2022 gestiegen sei. Anderswo zeigten sich „ähnliche Entwicklungen bei den Fernwärmepreisen von Eon“, heißt es. Die Verbraucherorganisation strebt deswegen jetzt eine Musterfeststellungsklage gegen den Energieriesen an. Es soll um Jahresabrechnungen vom Jahr 2019 an gehen.

Das Essener Unternehmen weist die Kritik zurück. „Unsere Fernwärmepreise folgen den gesetzlichen Vorgaben und passen sich den Kosten- und Marktentwicklungen an“, erklärt eine Eon-Sprecherin. Die Preisbestandteile beruhten auf veröffentlichten und jederzeit einsehbaren Grundlagendaten des Statistischen Bundesamtes. „Dadurch wird gewährleistet, dass eine objektive, unabhängige und nachvollziehbare Basis für Preisänderungen besteht“, sagt die Sprecherin. Was den Anteil der Gas-Börsenpreise betrifft, weist sie darauf hin: „Bis auf die einheitliche Steuer fallen die Preisbestandteile je nach Wärmenetz regional unterschiedlich aus.“

Konzernchef Birnbaum: Weitere Steigerungen bei Strom und Gas

Ob der Versorger die Preisschraube weiter nach oben dreht, ist laut Unternehmenssprecherin unklar. „Wir müssen insgesamt auch weiter von stark schwankenden Preisen an den Märkten ausgehen, auch wenn die Gaspreise aktuell wieder gesunken sind. Eine seriöse Prognose zur genauen zukünftigen Preisentwicklung ist aktuell leider nicht möglich.“

Konzernchef Leonhard Birnbaum hatte bei Vorstellung der Jahresbilanz am 15. März (wir berichteten) durchblicken lassen, dass Eon bei Strom und Gas „nur 30 Prozent der zum Teil extremen Preissteigerungen weitergegeben“ habe. „Wir versuchen, unsere Kunden vor extremer Volatilität nach oben zu schützen“, so Birnbaum. „Bei den Kunden, die bei uns auf einem höheren Niveau sind, da würde ich dann sehen, dass die in diesem Jahr tatsächlich – wahrscheinlich nach dem Sommer – Senkungen sehen können“, prophezeite er.

Umgekehrt werde es aber noch eine ganze Reihe von Kunden geben, „die insbesondere vor dem Sommer noch weitere Steigerungen sehen.“ Das gelte für die gesamte deutsche Branche, nicht nur für Eon, sagte Birnbaum.

Freitag, 17.03.2023, 16:48 Uhr
Manfred Fischer

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