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Energie & Management > Recht - Eon siegt im Rechtsstreit mit Stadtwerken Castrop-Rauxel
Quelle: Shutterstock
Recht

Eon siegt im Rechtsstreit mit Stadtwerken Castrop-Rauxel

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Stadtwerke Castrop-Rauxel wegen unlauteren Wettbewerbs im Streit mit Eon um Rückkehr-Vollmachten verurteilt.
Im langwierigen Rechtsstreit zwischen dem Energiekonzern Eon und den Stadtwerken Castrop-Rauxel (Nordrhein-Westfalen) hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nun ein Urteil gefällt: Die Stadtwerke hätten sich des unlauteren Wettbewerbs schuldig gemacht. Das teilte Eon am 17. Juni mit. Der Streit dreht sich um eine umstrittene Kundenrückholaktion aus der Zeit der Energiekrise Ende 2022. (Wir berichteten.)

Damals hatten die Stadtwerke infolge stark gestiegener Beschaffungskosten rund 4.000 Strom- und Gasverträge zum Jahresende gekündigt. Die betroffenen Kundinnen und Kunden fielen dadurch in die Grundversorgung – in diesem Fall in die Ersatzbelieferung durch Eon. Zeitgleich boten die Stadtwerke ihren ehemaligen Kunden an, sie automatisch zurückzuholen, sobald deren Preise wieder unter denen von Eon lägen. Voraussetzung dafür war eine zuvor unterzeichnete Rückkehr-Vollmacht, die dem Kündigungsschreiben beigelegt worden war.

Verbraucherschutz duch die Stadtwerke missachtet

Laut OLG Düsseldorf verstößt diese Praxis gegen zentrale verbraucherschutzrechtliche Prinzipien. Das Gericht kritisierte insbesondere, dass die Preisgestaltung bei einem solchen sogenannten In-sich-Geschäft vollständig in der Hand des Versorgers liege. Eine Zustimmung der Kunden sei für die Rückkehr nicht erforderlich gewesen, was laut Gericht eine erhebliche Missbrauchsgefahr berge. Verbraucherschutzvorgaben seien missachtet worden.

„Die mündlichen Ausführungen des Oberlandesgerichts zeigen deutlich, dass der Verbraucherschutz kein Mittel zum Zweck ist, das rein zum eigenen wirtschaftlichen Nutzen ausgelegt werden kann“, erklärte Filip Thon, Vorsitzender der Geschäftsführung von Eon Energie Deutschland. Das Urteil bestätige die Haltung Eons, weiterhin ein „fairer und verlässlicher Partner“ für die Kundschaft zu sein.

Auch die Rolle des Bürgermeisters von Castrop-Rauxel, der zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des kommunalen Versorgers ist, wurde in der Verhandlung thematisiert. Das öffentlich unterstützende Verhalten der Stadtspitze gegenüber der Rückholaktion sei kritisch zu sehen, hieß es laut Eon.

Landgericht Bochum überstimmt

Vor dem Urteil in zweiter Instanz hatte es eine Niederlage für Eon gegeben: Das Landgericht Bochum hatte die Klage des Energiekonzerns zunächst abgewiesen. Dabei argumentierte der Vorsitzende Richter, dass nicht die Vollmacht an sich, sondern allenfalls einzelne Formulierungen problematisch seien. Eon legte daraufhin Berufung beim OLG Düsseldorf ein.

Inzwischen haben die Stadtwerke Castrop-Rauxel die Klageanträge von Eon im Wesentlichen anerkannt, wie das Unternehmen selbst bestätigt. Man akzeptiere die Entscheidung des Gerichts, teilte ein Unternehmenssprecher mit. Eine offizielle Stellungnahme des Oberlandesgerichts Düsseldorf lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor.

Kunden können dennoch zu Stadtwerken zurückkehren

Die Stadtwerke Castrop-Rauxel setzen ihre Rückholstrategie dennoch fort. Dank gesunkener Großhandelspreise auf den Energiemärkten bieten sie inzwischen wieder eigene Tarife unterhalb der Grundversorgungspreise von Eon an und holen nach eigenen Angaben Kundinnen und Kunden zurück – sowohl im Strom- als auch im Gasbereich.

Die gerichtliche Bewertung betrifft nicht den jetzigen Rückholprozess, sondern die rechtliche Gestaltung der damaligen Rückkehr-Vollmachten aus dem Jahr 2022. Mit dem Urteil ist der seit über zwei Jahren andauernde Streit zwischen dem Kommunalversorger und dem Essener Energiekonzern nun juristisch weitgehend beendet. Offen bleibt jedoch, ob andere Stadtwerke mit ähnlichen Rückholmechanismen künftig ebenfalls rechtliche Konsequenzen fürchten müssen.

Mittwoch, 18.06.2025, 14:32 Uhr
Susanne Harmsen
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Eon siegt im Rechtsstreit mit Stadtwerken Castrop-Rauxel
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Stadtwerke Castrop-Rauxel wegen unlauteren Wettbewerbs im Streit mit Eon um Rückkehr-Vollmachten verurteilt.
Im langwierigen Rechtsstreit zwischen dem Energiekonzern Eon und den Stadtwerken Castrop-Rauxel (Nordrhein-Westfalen) hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf nun ein Urteil gefällt: Die Stadtwerke hätten sich des unlauteren Wettbewerbs schuldig gemacht. Das teilte Eon am 17. Juni mit. Der Streit dreht sich um eine umstrittene Kundenrückholaktion aus der Zeit der Energiekrise Ende 2022. (Wir berichteten.)

Damals hatten die Stadtwerke infolge stark gestiegener Beschaffungskosten rund 4.000 Strom- und Gasverträge zum Jahresende gekündigt. Die betroffenen Kundinnen und Kunden fielen dadurch in die Grundversorgung – in diesem Fall in die Ersatzbelieferung durch Eon. Zeitgleich boten die Stadtwerke ihren ehemaligen Kunden an, sie automatisch zurückzuholen, sobald deren Preise wieder unter denen von Eon lägen. Voraussetzung dafür war eine zuvor unterzeichnete Rückkehr-Vollmacht, die dem Kündigungsschreiben beigelegt worden war.

Verbraucherschutz duch die Stadtwerke missachtet

Laut OLG Düsseldorf verstößt diese Praxis gegen zentrale verbraucherschutzrechtliche Prinzipien. Das Gericht kritisierte insbesondere, dass die Preisgestaltung bei einem solchen sogenannten In-sich-Geschäft vollständig in der Hand des Versorgers liege. Eine Zustimmung der Kunden sei für die Rückkehr nicht erforderlich gewesen, was laut Gericht eine erhebliche Missbrauchsgefahr berge. Verbraucherschutzvorgaben seien missachtet worden.

„Die mündlichen Ausführungen des Oberlandesgerichts zeigen deutlich, dass der Verbraucherschutz kein Mittel zum Zweck ist, das rein zum eigenen wirtschaftlichen Nutzen ausgelegt werden kann“, erklärte Filip Thon, Vorsitzender der Geschäftsführung von Eon Energie Deutschland. Das Urteil bestätige die Haltung Eons, weiterhin ein „fairer und verlässlicher Partner“ für die Kundschaft zu sein.

Auch die Rolle des Bürgermeisters von Castrop-Rauxel, der zugleich Aufsichtsratsvorsitzender des kommunalen Versorgers ist, wurde in der Verhandlung thematisiert. Das öffentlich unterstützende Verhalten der Stadtspitze gegenüber der Rückholaktion sei kritisch zu sehen, hieß es laut Eon.

Landgericht Bochum überstimmt

Vor dem Urteil in zweiter Instanz hatte es eine Niederlage für Eon gegeben: Das Landgericht Bochum hatte die Klage des Energiekonzerns zunächst abgewiesen. Dabei argumentierte der Vorsitzende Richter, dass nicht die Vollmacht an sich, sondern allenfalls einzelne Formulierungen problematisch seien. Eon legte daraufhin Berufung beim OLG Düsseldorf ein.

Inzwischen haben die Stadtwerke Castrop-Rauxel die Klageanträge von Eon im Wesentlichen anerkannt, wie das Unternehmen selbst bestätigt. Man akzeptiere die Entscheidung des Gerichts, teilte ein Unternehmenssprecher mit. Eine offizielle Stellungnahme des Oberlandesgerichts Düsseldorf lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht vor.

Kunden können dennoch zu Stadtwerken zurückkehren

Die Stadtwerke Castrop-Rauxel setzen ihre Rückholstrategie dennoch fort. Dank gesunkener Großhandelspreise auf den Energiemärkten bieten sie inzwischen wieder eigene Tarife unterhalb der Grundversorgungspreise von Eon an und holen nach eigenen Angaben Kundinnen und Kunden zurück – sowohl im Strom- als auch im Gasbereich.

Die gerichtliche Bewertung betrifft nicht den jetzigen Rückholprozess, sondern die rechtliche Gestaltung der damaligen Rückkehr-Vollmachten aus dem Jahr 2022. Mit dem Urteil ist der seit über zwei Jahren andauernde Streit zwischen dem Kommunalversorger und dem Essener Energiekonzern nun juristisch weitgehend beendet. Offen bleibt jedoch, ob andere Stadtwerke mit ähnlichen Rückholmechanismen künftig ebenfalls rechtliche Konsequenzen fürchten müssen.

Mittwoch, 18.06.2025, 14:32 Uhr
Susanne Harmsen

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