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Der Eon-Konzern hält die im Standortauswahlgesetz für ein Atommüll-Endlager festgelegte Kostenüberwälzung derzeit für verfassungswidrig.
Anfang September hat das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) in Berlin seine Arbeit aufgenommen. „Mit der Einrichtung des Amtes sind die Voraussetzungen geschaffen worden, um die Finanzierungsverantwortung der Verursacher des Atommülls durchzusetzen“, hieß es dazu aus dem zuständigen Bundesumweltministerium. Derzeit bereitet das BfE die Kostenbescheide für die Kernkraftw
Donnerstag, 20.11.2014, 14:54 Uhr
Michael Pecka
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