Der Europäische Gerichtshof hat am 15.Dezember in letzter Instanz einen Einspruch des Düsseldorfer Eon-Konzerns gegen die Zahlung einer Millionenbuße zurückgewiesen.
Demnach muss Eon ein Bußgeld von 38 Mio. Euro bezahlen, weil seine Mitarbeiter ein Siegel der Wettbewerbsbehörden gebrochen haben.
Eon war vor fünf Jahren ins Visier der europäischen Wettbewerbshüter geraten. Sie verdächtigten den Stromkonzern, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen, um überhöhte Preise durchzusetzen. 2006 durchsuchten die Fahnder die Konzernzentrale
Mittwoch, 15.12.2010, 12:14 Uhr
Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH