Das Landgericht Karlsruhe hat am 20. Februar 2002 auch den Versuch der Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, zurückgewiesen, Teile der MixPower-Werbung der Münchener Eon Energie AG verbieten zu lassen.
Nach Angaben von Eon hält es das Gericht in seiner Begründung für zutreffend, dass der Kunde über das Angebot MixPower wählen kann, aus welchen von sechs Energiequelle der Strom ins Netz geleitet wird, den er entnehmen will. Eine Irreführung liege deshalb nicht vor.Bereits Ende Januar hatte das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen die Eon Energie AG vollständig aufgehoben.
Montag, 25.02.2002, 12:03 Uhr
Michael Pecka
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