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Der Düsseldorfer Energiekonzern hat beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Klage gegen die Verpflichtung zur standortnahen Zwischenlagerung von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung eingereicht.
Eine entsprechende Feststellungsklage ist nach Angaben eines Gerichtssprechers in Lüneburg am 1. Oktober eingegangen. Wie E&M Powernews bereits berichtet hat, will sich Eon mit der Klage gegen die Übernahme der Kosten für eine geplante Unterbringung von 26 Castoren wehren. Diese
Dienstag, 7.10.2014, 15:31 Uhr
Kai Eckert
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