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Der Düsseldorfer Eon-Konzern hat Verfassungsbeschwerde gegen das Ende des Zwischenlagers Gorleben eingelegt.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Neuerung des Atomgesetzes, das die Nutzung des Zwischenlagers ausschließt. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung sieht Eon das Zwischenlager als „bewährte und funktionsfähige Lagerlösung für Wiederaufbereitungsabfälle“. Kosten für ein alternatives Zwischenlager wolle der Konzern nicht tragen, weil die „alternative Zwischenlag
Freitag, 30.01.2015, 12:03 Uhr
Andreas Kögler
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