Die Eon Hanse AG, Quickborn, hat ein Berufungsverfahren wegen Preis- und Leistungsänderungsklauseln in ihrem "ThermoStrom"-Vertrag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig verloren.
Damit sei das Urteil des Landgerichts Itzehoe bestätigt worden, teilte die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein am 22. November mit. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte in einem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Klauseln in dem "ThermoStrom"-Vertrag für Nachtspeicher-Öfen von Eon Hanse überprüfen lassen.Wie das Landgericht kam jetzt auch das OLG Schleswig in
Donnerstag, 22.11.2007, 16:40 Uhr
Marlen Ristola
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