Die Eon Hanse AG muss nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Hamburg 75 314 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg entrichten.
Die Verbraucherschützer haben 55 Gaskunden der Eon-Tochter vertreten, die seit 2004 ihre Gasrechnungen wegen überhöhter Preise unter Vorbehalt gezahlt haben, melden verschiedene Nachrichtenagenturen am 24. Oktober. Die Privatkunden hatten ihre Rückerstattungsansprüche an die Verbraucherzentrale abgetreten. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 321 O 493/09 könnte exemplarisch für weitere 50 000 Kunden v
Montag, 24.10.2011, 14:19 Uhr
Marlen Ristola
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