Der Quickborner Energieversorger Eon Hanse AG darf sich nicht an den Stadtwerken Lübeck GmbH beteiligen, Dies beschloss das Bundeskartellamt heute in Bonn.
Der geplante Erwerb von 49,9 % der Anteile an den Lübecker Stadtwerken hätte eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des Eon-Konzerns auf dem Strom- und Gasmarkt erwarten lassen, begründete das Bundeskartellamt seine Entscheidung. Dies hätte vor allem die Märkte für die Belieferung von kommunalen Stromversorgern, von Groß- und Kleinkunden sowie den Markt für die Belieferung von Gasgro
Montag, 24.11.2003, 17:17 Uhr
Kai Eckert
© 2024 Energie & Management GmbH