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Energie & Management > Wettbewerb - Eon Hanse darf Stadtwerke Lübeck nicht übernehmen
Wettbewerb

Eon Hanse darf Stadtwerke Lübeck nicht übernehmen

Der Quickborner Energieversorger Eon Hanse AG darf sich nicht an den Stadtwerken Lübeck GmbH beteiligen, Dies beschloss das Bundeskartellamt heute in Bonn.
Der geplante Erwerb von 49,9 % der Anteile an den Lübecker Stadtwerken hätte eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des Eon-Konzerns auf dem Strom- und Gasmarkt erwarten lassen, begründete das Bundeskartellamt seine Entscheidung. Dies hätte vor allem die Märkte für die Belieferung von kommunalen Stromversorgern, von Groß- und Kleinkunden sowie den Markt für die Belieferung von Gasgro

Montag, 24.11.2003, 17:17 Uhr
Kai Eckert
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Eon Hanse darf Stadtwerke Lübeck nicht übernehmen
Der Quickborner Energieversorger Eon Hanse AG darf sich nicht an den Stadtwerken Lübeck GmbH beteiligen, Dies beschloss das Bundeskartellamt heute in Bonn.
Der geplante Erwerb von 49,9 % der Anteile an den Lübecker Stadtwerken hätte eine Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung des Eon-Konzerns auf dem Strom- und Gasmarkt erwarten lassen, begründete das Bundeskartellamt seine Entscheidung. Dies hätte vor allem die Märkte für die Belieferung von kommunalen Stromversorgern, von Groß- und Kleinkunden sowie den Markt für die Belieferung von Gasgro

Montag, 24.11.2003, 17:17 Uhr
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