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Energie & Management > Unternehmen - Eon-Einspruch gegen Geldstrafe abgewiesen
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Eon-Einspruch gegen Geldstrafe abgewiesen

Der Eon-Konzern muss eine Geldbuße von 38 Mio. Euro bezahlen, weil ein Siegel der EU-Kommission in den Geschäftsräumen des Unternehmens gebrochen wurde.
Die Kommission hatte 2006 die Geschäftsräume der Eon Energie in München durchsucht, um Beweise für Verstöße gegen die europäischen Wettbewerbsregeln zu sichern. Weil die beschlagnahmten Unterlagen nicht an einem Tag gesichtet werden konnten, wurden sie in einem versiegelten Raum untergebracht. Am nächsten Tag war das Siegel gebrochen. Die Kommission, die dafür ein Bußgeld bis zu 1 % des Umsatzes v

Donnerstag, 22.11.2012, 17:33 Uhr
Tom Weingärtner
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Eon-Einspruch gegen Geldstrafe abgewiesen
Der Eon-Konzern muss eine Geldbuße von 38 Mio. Euro bezahlen, weil ein Siegel der EU-Kommission in den Geschäftsräumen des Unternehmens gebrochen wurde.
Die Kommission hatte 2006 die Geschäftsräume der Eon Energie in München durchsucht, um Beweise für Verstöße gegen die europäischen Wettbewerbsregeln zu sichern. Weil die beschlagnahmten Unterlagen nicht an einem Tag gesichtet werden konnten, wurden sie in einem versiegelten Raum untergebracht. Am nächsten Tag war das Siegel gebrochen. Die Kommission, die dafür ein Bußgeld bis zu 1 % des Umsatzes v

Donnerstag, 22.11.2012, 17:33 Uhr
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