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Energie & Management > Urteil - Eon darf weiter mixen
Urteil

Eon darf weiter mixen

Das Landgericht Hamburg hat heute eine einstweilige Verfügung gegen die Münchener Eon Energie AG vollständig aufgehoben.
Die Hamburger HH-EL Hansestrom GmbH hatte im vergangenen Dezember vor Gericht erwirkt, dass Eon ihre Mixpower-Werbekampagne aussetzen muss. Nach Ansicht des Stromhandelsunternehmens gaukle der Münchener Konzern den Kunden vor, tatsächlich ihren Strommix selbst bestimmen zu können. Das Landgericht Hamburg gab den Hamburgern zunächst Recht. Nach der heutigen mündlichen Verhandlung allerdings wurde d

Montag, 28.01.2002, 17:10 Uhr
Andreas Kögler
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Eon darf weiter mixen
Das Landgericht Hamburg hat heute eine einstweilige Verfügung gegen die Münchener Eon Energie AG vollständig aufgehoben.
Die Hamburger HH-EL Hansestrom GmbH hatte im vergangenen Dezember vor Gericht erwirkt, dass Eon ihre Mixpower-Werbekampagne aussetzen muss. Nach Ansicht des Stromhandelsunternehmens gaukle der Münchener Konzern den Kunden vor, tatsächlich ihren Strommix selbst bestimmen zu können. Das Landgericht Hamburg gab den Hamburgern zunächst Recht. Nach der heutigen mündlichen Verhandlung allerdings wurde d

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