Das Landgericht Hamburg hat der Düsseldorfer Eon AG per einstweiliger Verfügung die Weiterführung ihrer MixPower-Werbekampagne untersagt.
Zuvor hatte das Hamburger Stromhandelsunternehmen HH-EL Hansestrom GmbH wegen bewusster Irreführung von Verbrauchern und potenziellen Kunden gegen Eon geklagt. Der Konzern gaukle den Kunden vor, tatsächlich ihren Strommix selbst bestimmen zu können. Dies sei nicht richtig. Das Landgericht Hamburg habe die Argumente von Hansestrom bestätigt und Eon untersagt, bestimmte Aussagen der Kampagne zu wied
Freitag, 7.12.2001, 13:27 Uhr
Fritz Wilhelm
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