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Im Streit um Schadenersatz für die vorübergehende Stilllegung seiner Kernkraftwerke nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima will der Energiekonzern Eon in Berufung gehen.
Im Sommer war Eon mit einer Schadenersatzklage vor dem Landgericht Hannover gescheitert. Der Energiekonzern fordert vom Land Niedersachsen und dem Bund 380 Mio. Euro Schadenersatz, weil er nach dem Reaktorunglück in Fukushima gezwungen worden war, seine Kernkraftwerke Unterweser und Isar 1 für ein dreimonatiges Moratorium herunterzufahren.
Donnerstag, 24.11.2016, 10:36 Uhr
Kai Eckert
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