Das OLG München hat der Münchener Eon Energie AG Werbe-Behauptungen verboten, mit denen Verbraucher irregeführt werden könnten.
In Broschüren für Endverbraucher hieß es: "Wir garantieren Ihnen mit Brief und Siegel: Aquapower liefert Ihnen zu 100 % Strom aus Wasserkraft, bestätigt und beglaubigt vom international anerkannten TÜV....Die im Rahmen der Verträge gelieferte Arbeit (kWh) kommt ausschließlich aus Wasserkraft (Laufwasserkraftwerke, Speicherkraftwerke mit natür
Mittwoch, 22.08.2001, 16:05 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
© 2024 Energie & Management GmbH