Für die aufgrund der EU-Beschleunigungsrichtlinie anstehende Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes hat der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) Vorschläge gemacht, um eine diskriminierungsfreie Behandlung von Kraft-Wärme-Kopplung und dezentraler Energieerzeugung abzusichern.
Dabei geht es dem B.KWK um- die Vergütung der durch dezentrale Einspeisung vermiedenen Netznutzungsentgelte- den diskriminierungsfreien Netzzugang- das Recht auf Grundversorgung für KWK-Betreiber, auch wenn diese Dritte (wie Mieter) versorgen- die Kennzeichnungspflicht für KWK-Strom- die Informationspflicht der Netzbetreiber, insbesondere bezüglich ihres Lastgangs- die Libe
Freitag, 23.01.2004, 17:12 Uhr
Jan Mühlstein
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