Der Bundestag hat am 17. Mai dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts zugestimmt.
Die vorgenommenen Ergänzungen für die Strom- und Gaswirtschaft beziehen sich vor allem auf die Netzdefinition und den Netzbetrieb, auf das Netzzugangsrecht, auf die Veröffentlichung der wesentlichen geschäftlichen Bedingungen für den Netzzugang, die Trennung der Rechnungslegung und die Reziprozitätsklausel bei Stromimporten.Durch die zusätzliche Anforderung im Energiewirtschaftsgesetz (EnW
Dienstag, 21.05.2002, 09:53 Uhr
Michael Pecka
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