Die Bundesregierung hat am 19. Dezember den Entwurf der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) unverändert in den Bundestag eingebracht.
Mit der Gesetzesänderung wird unter anderem die Verrechtlichung der Verbändevereinbarungen über den Zugang zu Strom- und Gasnetzen als „gute fachliche Praxis“ angestrebt. Dieses Prinzip besagt, dass sich ein Unternehmen im Regelfall wettbewerbskonform verhält, wenn es die Verbändevereinbarung anwendet.Die seit Dezember 2000 betriebene Neuregelung des EnWG war Anfang Septembe
Montag, 23.12.2002, 09:54 Uhr
Michael Pecka
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