Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zugestimmt. Damit folgt das Gremium dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zwischen Bundesrat und Bundestag von Ende März. Der Bundestag hatte den Kompromiss zu der am 14. Februar verabschiedeten EnWG-Novelle bereits am 3. April angenommen.
Mit der neuen Regelung wird der kartellbehördliche Handlungsspielraum im Bereich der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Energiekonzerne erhalten und eine Beeinträchtigung des Wettbewerbs zum Nachteil der Strom- und Gaskunden verhindert. Entscheidungen der Kartellbehörden in Missbrauchsfällen des diskriminierungsfreien Netzzugangs sind künftig sofort vollziehbar.
Freitag, 11.04.2003, 10:31 Uhr
Cerstin Gammelin
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