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Energie & Management > Regulierung - EnWG-Novelle: Netzagentur erhält mehr Kompetenzen
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Regulierung

EnWG-Novelle: Netzagentur erhält mehr Kompetenzen

Der Bundestag hat die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet. Damit erhält die Bundesnetzagentur mehr Verantwortung − wie vom Europäischen Gerichtshof gefordert. 
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Deutsche Bundestag auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes reagiert. Am 10. November wurde der Gesetzentwurf „zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben“ angenommen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für das Wasserstoff-Kernnetz. 

Der EuGH hatte bereits im September 2021, also in den letzten Monaten der Regierungszeit der großen Koalition, geurteilt, dass die deutschen Strom- und Gasnetzzugangsverordnungen und -netzentgeltverordnungen die Bundesnetzagentur in ihrem Spielraum in beiden Regulierungsfeldern in europarechtswidriger Weise einengen. Diese Verordnungen machten dazu detailreiche Vorgaben. 

Mit der jetzigen Gesetzesänderung entfallen bei Netzentgelt und Netzzugang in Zukunft verordnungsrechtliche Vorgaben. Die Behörde muss den Regulierungsrahmen hierfür künftig selbst festlegen. Mit der EnWG-Novelle sind außerdem Rahmenbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz auf den Weg gebracht worden. 

Bundestags-Abgeordneter Markus Hümpfer (SPD) hob hervor, dass die Regierung mit der Gesetzesnovelle die Verantwortung übernehme und das EuGH-Urteil umsetze, das die fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur gerügt habe. Verantwortung zu übernehmen heiße manchmal, Verantwortung (in diesem Fall des Bundestages) abzugeben an die Regulierungsbehörde (in diesem Fall der Bundesnetzagentur), die unabhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen und über Legislaturperioden hinaus agieren könne.

Man habe aber mit Blick auf die Bundesnetzagentur politische Leitlinien festgelegt, zu denen unter anderen das Ziel der Klimaneutralität gehöre, die Verteilung der Kosten, die Digitalisierung und ausgeweitete Berichtspflichten, also mehr Transparenz.
 
 
Opposition kritisiert: Bundesnetzagentur wird zur „Superbehörde“

Mark Helfrich (CDU/CSU) nannte die vorgelegte Novelle „den reinsten Gemischtwarenladen“. Er sei damit ein Spiegelbild der Ampelkoalition. Zwei Jahre habe die Koalition gebraucht, um nach langem Hin und Her auf die Entscheidung des EuGH zu reagieren. „Wenn nun wenigstens wegweisende Entscheidungen dabei herausgekommen wären“, so Helfrich, aber stattdessen habe man die Bundesnetzagentur zu einer „Superbehörde“ gemacht, mit mehr Verantwortung, mehr Kompetenzen, aber ohne Pflichten, ohne Checks und Balances. 

Konrad Stockmeier (FDP) erinnerte die CDU/CSU-Abgeordneten daran, dass die Gesetzesnovelle nötig geworden sei, weil unionsgeführte Bundesregierungen nicht in der Lage waren, europäisches Recht sauber in deutsches Recht zu übertragen, um damit das Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Apropos „Gemischtwarenladen“, entgegnete er dem Abgeordneten Helfrich: „Ja, wir ergreifen die Gelegenheit beim Schopf und schaffen einen weiteren ganz wichtigen Baustein“, um in der Energieversorgung die Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten weiter zu verringern.

Um die Entscheidung des EuGH umzusetzen, sieht das nun beschlossene Gesetz vor, dass die Verordnungsermächtigung des Paragrafen 24 EnWG aufgehoben wird. Gleiches soll für die Verordnungsermächtigung des Paragrafen 21a EnWG gelten, auf den sich zwar die Klage der Kommission nicht erstrecke, die von der Reichweite der Entscheidung des EuGH aber erfasst werde. Beide Ermächtigungen sollen daher durch Festlegungskompetenzen der nationalen Energieregulierungsbehörde, also der Bundesnetzagentur, ersetzt werden. 

Freitag, 10.11.2023, 12:49 Uhr
Heidi Roider
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EnWG-Novelle: Netzagentur erhält mehr Kompetenzen
Der Bundestag hat die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet. Damit erhält die Bundesnetzagentur mehr Verantwortung − wie vom Europäischen Gerichtshof gefordert. 
Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Deutsche Bundestag auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes reagiert. Am 10. November wurde der Gesetzentwurf „zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben“ angenommen. Dabei geht es im Wesentlichen um die Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für das Wasserstoff-Kernnetz. 

Der EuGH hatte bereits im September 2021, also in den letzten Monaten der Regierungszeit der großen Koalition, geurteilt, dass die deutschen Strom- und Gasnetzzugangsverordnungen und -netzentgeltverordnungen die Bundesnetzagentur in ihrem Spielraum in beiden Regulierungsfeldern in europarechtswidriger Weise einengen. Diese Verordnungen machten dazu detailreiche Vorgaben. 

Mit der jetzigen Gesetzesänderung entfallen bei Netzentgelt und Netzzugang in Zukunft verordnungsrechtliche Vorgaben. Die Behörde muss den Regulierungsrahmen hierfür künftig selbst festlegen. Mit der EnWG-Novelle sind außerdem Rahmenbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz auf den Weg gebracht worden. 

Bundestags-Abgeordneter Markus Hümpfer (SPD) hob hervor, dass die Regierung mit der Gesetzesnovelle die Verantwortung übernehme und das EuGH-Urteil umsetze, das die fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur gerügt habe. Verantwortung zu übernehmen heiße manchmal, Verantwortung (in diesem Fall des Bundestages) abzugeben an die Regulierungsbehörde (in diesem Fall der Bundesnetzagentur), die unabhängig von politischen Mehrheitsverhältnissen und über Legislaturperioden hinaus agieren könne.

Man habe aber mit Blick auf die Bundesnetzagentur politische Leitlinien festgelegt, zu denen unter anderen das Ziel der Klimaneutralität gehöre, die Verteilung der Kosten, die Digitalisierung und ausgeweitete Berichtspflichten, also mehr Transparenz.
 
 
Opposition kritisiert: Bundesnetzagentur wird zur „Superbehörde“

Mark Helfrich (CDU/CSU) nannte die vorgelegte Novelle „den reinsten Gemischtwarenladen“. Er sei damit ein Spiegelbild der Ampelkoalition. Zwei Jahre habe die Koalition gebraucht, um nach langem Hin und Her auf die Entscheidung des EuGH zu reagieren. „Wenn nun wenigstens wegweisende Entscheidungen dabei herausgekommen wären“, so Helfrich, aber stattdessen habe man die Bundesnetzagentur zu einer „Superbehörde“ gemacht, mit mehr Verantwortung, mehr Kompetenzen, aber ohne Pflichten, ohne Checks und Balances. 

Konrad Stockmeier (FDP) erinnerte die CDU/CSU-Abgeordneten daran, dass die Gesetzesnovelle nötig geworden sei, weil unionsgeführte Bundesregierungen nicht in der Lage waren, europäisches Recht sauber in deutsches Recht zu übertragen, um damit das Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Apropos „Gemischtwarenladen“, entgegnete er dem Abgeordneten Helfrich: „Ja, wir ergreifen die Gelegenheit beim Schopf und schaffen einen weiteren ganz wichtigen Baustein“, um in der Energieversorgung die Abhängigkeiten von einzelnen Lieferanten weiter zu verringern.

Um die Entscheidung des EuGH umzusetzen, sieht das nun beschlossene Gesetz vor, dass die Verordnungsermächtigung des Paragrafen 24 EnWG aufgehoben wird. Gleiches soll für die Verordnungsermächtigung des Paragrafen 21a EnWG gelten, auf den sich zwar die Klage der Kommission nicht erstrecke, die von der Reichweite der Entscheidung des EuGH aber erfasst werde. Beide Ermächtigungen sollen daher durch Festlegungskompetenzen der nationalen Energieregulierungsbehörde, also der Bundesnetzagentur, ersetzt werden. 

Freitag, 10.11.2023, 12:49 Uhr
Heidi Roider

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