Die Länderkammer hat den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes bei ihrer Sitzung am Freitag zurückgewiesen. Der Bundestag, der das Gesetz nicht für zustimmungspflichtig hält, kann bei seiner letzten Sitzung im September den Einspruch noch zurückweisen.
Das vom Bundestag am 17. Mai beschlossene „Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ (EnWG-Novelle) ist zum zweiten Mal vom Bundesrat gestoppt worden, nachdem bereits am 21. Juni die Länderkammer den Vermittlungsausschuss angerufen hatte. Dieser hatte die Novelle allerdings im Wesentlichen bestätigt, einschließlich der umstrittenen „Verr
Montag, 15.07.2002, 10:43 Uhr
Jan Mühlstein
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