Am 2. September werden die Bundesländer im Unterausschuss des Bundesrates den vorliegenden Entwurf der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sowie etwa einhundert Änderungsanträge beraten.
In der zweiten Septemberwoche steht das EnWG auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses im Bundesrat. Die erste Lesung des EnWG im Bundestag ist für Ende September vorgesehen. Alle Bundestagsfraktionen wollen eigene Änderungswünsche in die Diskussion einbringen. Nur bei zügiger Beratung in Bundestag und Bundesrat ohne Blockade durch die Opposition hat das EnWG nach Ansicht von Beteiligten
Mittwoch, 1.09.2004, 13:58 Uhr
Cerstin Gammelin
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