Die envia Energie Sachsen Brandenburg AG in Chemnitz muss die Unterlagen zur Berechnung ihrer Netznutzungsentgelte den Kartellbehörden vorlegen. Dies setzte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einer vorläufigen Entscheidung fest.
Das Bundeskartellamt hatte Anfang des Jahres gegen zehn Stromversorger, unter anderem die envia, Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Netznutzungsentgelte eingeleitet. Im Zuge der Ermittlungen wurden die Unternehmen aufgefordert, unter anderem ihre Kalkulationsunterlagen für die in Rechnung gestellten Netznutzungsentgelte vorzulegen. Einige Netzbetreiber weigerten sich und legten darauf hin Be
Donnerstag, 2.05.2002, 12:31 Uhr
Andreas Kögler
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