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Energie & Management > Klimaschutz - Entwurf zur Angleichung der CO2-Bepreisung an EU vorgelegt
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Klimaschutz

Entwurf zur Angleichung der CO2-Bepreisung an EU vorgelegt

Das Bundeswirtschaftsministerium legte einen rechtlichen Rahmen vor, um die von der EU beschlossene Bepreisung für Treibhausgase aus Verkehr und Gebäuden mit der deutschen abzustimmen.
Ein Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Anpassung des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) an die neuen europäischen Regeln liegt den Verbänden und Ländern zur Konsultation vor. Bereits seit 2021 wird in Deutschland auf fossile Brennstoffe zum Heizen und im Verkehr ein CO2-Preis erhoben. Dies soll den Umstieg auf erneuerbare Energieträger zum Klimaschutz anregen. Ab 2027 gilt für diese Bereiche auch ein EU-weites CO2-Bepreisungssystem (ETS-2). An dieses muss sich Deutschland nun anpassen.

Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958
und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie (TEHG) erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Darin werden die Gesamtemissionsmengen bis 2030 im Rahmen des „Green Deal“ stärker als bislang vorgesehen gesenkt. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr (ETS-1) sehen die Änderungen der EU-Emissionshandelsrichtlinie die erstmalige Einbeziehung des Seeverkehrs in den Emissionshandel vor. Zudem wird ein neuer Brennstoffemissionshandel (ETS-2) eingeführt, für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Emissionen in den Sektoren Wärme und Verkehr.

Im Entwurf des Ministeriums werden die Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft als günstig eingeschätzt. „Durch die TEHG-Novelle und die Überführung des nationalen Brennstoffemissionshandels in den künftigen EU-Brennstoffemissionshandel entsteht für die Wirtschaft ein Erfüllungsaufwand, der sich gegenüber den bisherigen Abschätzungen um knapp 4 Millionen Euro pro Jahr verringern wird“, heißt es. Mit Wirkung des ETS-2 ab 2027 werde die nationale CO2-Bepreisung nach dem BEHG entfallen.

BDEW sieht Lücke im Referentenentwurf

Beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) war die deutsche Regelung schon erwartet worden. Allerdings sieht er Lücken im Referentenentwurf. Für BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae fehlt eine Festlegung, ob es bis 2027 beim bisherigen Festpreissystem für CO2 bleibt oder für ein Jahr noch das eigentlich im BEHG vorgesehene nationale Handelssystem (nEHS) kommen soll.

„Eine kurze Handelsphase bietet aus unserer Sicht keinerlei Vorteil für den Übergang des nationalen in den europäischen Emissionshandel, sondern im Gegenteil viel finanziellen und personellen Umstellungsaufwand“, sagte Andreae. Daher sollte auch in der Übergangsphase am Festpreis im
 
nationalen Emissionshandel festgehalten werden. „Damit werden erhebliche Kosten für den Aufbau einer zusätzlichen temporären nationalen Handelsinfrastruktur sowohl für Händler als auch für Behörden eingespart“, meinte Andreae.

Gleichzeitig bestehe Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, da der CO2-Preis bereits vorab bekannt ist. „Dies gilt sowohl für einen regulären Start des ETS-2 im Jahr 2027 als auch bei einer möglichen Verschiebung des Starts des ETS-2 auf 2028 aufgrund eines hohen Preisniveaus von Öl und Gas“, so die BDEW-Vertreterin.

Nationales Handelssystem wäre teuer

Die technische und administrative Einrichtung eines Handelssystems sei mit Fixkosten verbunden, die in der Regel durch die Erlöse der Handelsaktivitäten über mehrere Jahre refinanziert werden. „Dauert die Handelsphase jedoch maximal zwei Jahre an, müssen diese Kosten innerhalb dieser kurzen Zeit gedeckt werden“, gab Andreae zu bedenken. Diese Kosten für die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems sollten vermieden werden, zumal die Zielerreichung unsicher sei.

So bleibe die Frage offen, ob die Preisbildung in einem nationalen Emissionshandelssystem tatsächlich prototypisch für die des europäischen Emissionshandels für Verkehr und Wärme wäre. „Die unterschiedlichen Vermeidungskosten in den EU-Mitgliedstaaten könnten dazu führen, dass die Händler im Zweifel ihre Modelle zum Start des ETS-2 ohnehin grundsätzlich aktualisieren und neu kalibrieren müssten“, schloss Kerstin Andreae ihre Kritik am Entwurf.

Donnerstag, 1.08.2024, 13:51 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Klimaschutz - Entwurf zur Angleichung der CO2-Bepreisung an EU vorgelegt
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Klimaschutz
Entwurf zur Angleichung der CO2-Bepreisung an EU vorgelegt
Das Bundeswirtschaftsministerium legte einen rechtlichen Rahmen vor, um die von der EU beschlossene Bepreisung für Treibhausgase aus Verkehr und Gebäuden mit der deutschen abzustimmen.
Ein Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Anpassung des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) an die neuen europäischen Regeln liegt den Verbänden und Ländern zur Konsultation vor. Bereits seit 2021 wird in Deutschland auf fossile Brennstoffe zum Heizen und im Verkehr ein CO2-Preis erhoben. Dies soll den Umstieg auf erneuerbare Energieträger zum Klimaschutz anregen. Ab 2027 gilt für diese Bereiche auch ein EU-weites CO2-Bepreisungssystem (ETS-2). An dieses muss sich Deutschland nun anpassen.

Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958
und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie (TEHG) erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Darin werden die Gesamtemissionsmengen bis 2030 im Rahmen des „Green Deal“ stärker als bislang vorgesehen gesenkt. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr (ETS-1) sehen die Änderungen der EU-Emissionshandelsrichtlinie die erstmalige Einbeziehung des Seeverkehrs in den Emissionshandel vor. Zudem wird ein neuer Brennstoffemissionshandel (ETS-2) eingeführt, für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Emissionen in den Sektoren Wärme und Verkehr.

Im Entwurf des Ministeriums werden die Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft als günstig eingeschätzt. „Durch die TEHG-Novelle und die Überführung des nationalen Brennstoffemissionshandels in den künftigen EU-Brennstoffemissionshandel entsteht für die Wirtschaft ein Erfüllungsaufwand, der sich gegenüber den bisherigen Abschätzungen um knapp 4 Millionen Euro pro Jahr verringern wird“, heißt es. Mit Wirkung des ETS-2 ab 2027 werde die nationale CO2-Bepreisung nach dem BEHG entfallen.

BDEW sieht Lücke im Referentenentwurf

Beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) war die deutsche Regelung schon erwartet worden. Allerdings sieht er Lücken im Referentenentwurf. Für BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae fehlt eine Festlegung, ob es bis 2027 beim bisherigen Festpreissystem für CO2 bleibt oder für ein Jahr noch das eigentlich im BEHG vorgesehene nationale Handelssystem (nEHS) kommen soll.

„Eine kurze Handelsphase bietet aus unserer Sicht keinerlei Vorteil für den Übergang des nationalen in den europäischen Emissionshandel, sondern im Gegenteil viel finanziellen und personellen Umstellungsaufwand“, sagte Andreae. Daher sollte auch in der Übergangsphase am Festpreis im
 
nationalen Emissionshandel festgehalten werden. „Damit werden erhebliche Kosten für den Aufbau einer zusätzlichen temporären nationalen Handelsinfrastruktur sowohl für Händler als auch für Behörden eingespart“, meinte Andreae.

Gleichzeitig bestehe Planungssicherheit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, da der CO2-Preis bereits vorab bekannt ist. „Dies gilt sowohl für einen regulären Start des ETS-2 im Jahr 2027 als auch bei einer möglichen Verschiebung des Starts des ETS-2 auf 2028 aufgrund eines hohen Preisniveaus von Öl und Gas“, so die BDEW-Vertreterin.

Nationales Handelssystem wäre teuer

Die technische und administrative Einrichtung eines Handelssystems sei mit Fixkosten verbunden, die in der Regel durch die Erlöse der Handelsaktivitäten über mehrere Jahre refinanziert werden. „Dauert die Handelsphase jedoch maximal zwei Jahre an, müssen diese Kosten innerhalb dieser kurzen Zeit gedeckt werden“, gab Andreae zu bedenken. Diese Kosten für die Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems sollten vermieden werden, zumal die Zielerreichung unsicher sei.

So bleibe die Frage offen, ob die Preisbildung in einem nationalen Emissionshandelssystem tatsächlich prototypisch für die des europäischen Emissionshandels für Verkehr und Wärme wäre. „Die unterschiedlichen Vermeidungskosten in den EU-Mitgliedstaaten könnten dazu führen, dass die Händler im Zweifel ihre Modelle zum Start des ETS-2 ohnehin grundsätzlich aktualisieren und neu kalibrieren müssten“, schloss Kerstin Andreae ihre Kritik am Entwurf.

Donnerstag, 1.08.2024, 13:51 Uhr
Susanne Harmsen

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