Die Bundesnetzagentur hat am 22. September einen Entwurf zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung (AusglMechV) zur Vermarktung von EEG-Strom an der Börse vorgelegt.
Nach der derzeitige Regelung müssen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) den Strom aus erneuerbaren Energien nicht zu jedem Preis an der Börse verkaufen und können bei der Bonner Behörde Preislimits beantragen. In dem Entwurf ist vorgesehen, dass die ÜNB künftig Limits für negative Preise von 150 bis 350 Euro/MWh setzen können. Zudem wird vorgeschlagen, dass die so genannte 60/60-Regelung
Mittwoch, 22.09.2010, 16:58 Uhr
Andreas Kögler
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