Der Entwurf des Eidgenössischen Volkswirtschaftdepartments (EVD) zur Änderung des Schweizer Kartellgesetzes (KG) enthält keine Vorschläge, die gegen die Schweizer Bundesverfassung verstoßen.
Zu diesem Urteil kam das Gutachten von Prof. Dr. iur. René Rhinow und Dr. iur. András A. Gurovits, das das EVD in Auftrag gegeben hatte.Hauptpfeiler der Vorlage zur Teilrevision des KG werde die Einführung von direkten Sanktionen gegen harte Kartelle und gegen den Missbrauch von Marktbeherrschung durch Unternehmen sein, heißt es in einer Pressemeldung des EVD. Von verschiedenen Seiten war jedo
Dienstag, 28.08.2001, 15:08 Uhr
Jan Mühlstein
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