Zwei Tage vor der Anhörung der Bundestagsfraktion B90/Die Grünen zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist der Gesetzesentwurf offiziell in Umlauf gebracht worden.
Der EnWG-Entwurf umfasst aktuell 106 Paragrafen. Viele Details werden jedoch durch insgesamt zehn Rechtsverordnungen präzisiert, die das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWA) erlassen soll.. Da im EnWG auch Aufgaben der Landesbehörden bei der Energieaufsicht geregelt werden, bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Es soll am 1. Juli 2004 in Kraft treten.
Mittwoch, 25.02.2004, 17:39 Uhr
Cerstin Gammelin
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