Das Bundesfinanzministerium hat die Bereitschaft bekundet, die in seinem Erlass vom 25. Februar verfügte Einschränkungen der Mineralölsteuerbefreiung für GuD-Heizkraftwerke zurückzunehmen.
In der für die Hauptzollämter verbindlichen Dienstvorschrift wurde die Rechtsauffassung vertreten, für kombinierte Gas- und Dampfturbinenkraftwerke (GuD-Kraftwerke) mit Wärmeauskopplung könne nur dann eine vollständige Mineralölsteuerbefreiung gewährt werden, wenn sie ohne Anrechnung der Stromerzeugung der Dampfturbine den vorgeschriebenen Nutzungsgrad von 70 Prozent erreichen. Außerdem wurde der
Freitag, 30.05.2003, 15:36 Uhr
Jan Mühlstein
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