Mit einem Rechner, der über das Internet zugänglich ist, sollen Netzbetreiber schnell abschätzen können, ob sie ein vereinfachtes Verfahren für die Anreizregulierung wählen können.
Nach Paragraph 24 ARegV können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ein vereinfachtes Verfahren für die Anreizregulierung wählen. Ein wesentliches Kriterium dafür ist die Anzahl der an das Netz angeschlossenen Kunden. Damit die Netzbetreiber zwischen dem individuellen und dem vereinfachten Verfahren wählen und die Unterschiede abschätzen können, hat das Ingenieurbüro für Energiewirtscha
Donnerstag, 4.10.2007, 10:03 Uhr
Armin Müller
© 2024 Energie & Management GmbH