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Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müssen Hersteller von Elektrogeräten die Effizienz nicht in jedem Fall unter normalen Gebrauchsbedingungen etikettieren.
Ausgangspunkt war die Klage der Firma Dyson, die Staubsauger ohne Beutel herstellt, gegen eine Entscheidung der EU-Kommission. Diese verlangt, dass Staubsauger mit leerem Beutel getestet werden, um den Effizienzwert zu ermitteln. Dyson machte geltend, dass die Saugleistung eines Staubsaugers mit vollem Beutel geringer ist als mit leerem Beutel. Der Vergleich mit den Modellen, die ohne Beutel ausko
Donnerstag, 12.11.2015, 10:58 Uhr
Tom Weingärtner
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