An diesem Donnerstag wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Entscheidung zum Streit um den Ökostrom fällen. Der Generalanwalt des Luxemburger Gerichts wird in seinem Schlussantrag zur Klage des Versorgers PreussenElektra zum deutschen Stromeinspeisungsgesetz Stellung nehmen. Das Gericht folgt in der Regel den Vorgaben des Generalanwalts.
Die Entscheidung wird von der Energiebranche und von Umweltschützern mit Spannung erwartet, denn es geht darum, ob es sich bei den Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien um Beihilfen handelt. Diese werden in der Regel vom Staat gewährt. Beim Stromeinspeisungsgesetz wird der erhöhte Strompreis jedoch nicht von der öffentlichen Hand subventioniert, sondern per Umlageverfahren von allen Str
Montag, 23.10.2000, 11:19 Uhr
Andreas Schaffry
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