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Für die steuerliche Bewertung des eigengenutzten Stroms sind die fiktiven Bezugskosten und nicht die höheren Herstellungskosten maßgebend.
Das Ende Februar veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Dezember 2012 (Aktenzeichen XI R 3/10) betrifft die steuerrechtliche Behandlung von Blockheizkraftwerken in selbst genutzten Einfamilienhäusern. Der BFH hat seine bisherige Rechtssprechung bekräftigt, dass der Betreiber eines BHKW umsatzsteuerrechtlich Unternehmer ist, wenn er den Strom teilweise, regelmäßig
Montag, 4.03.2013, 15:31 Uhr
Jan Mühlstein
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