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Der von der Bundesnetzagentur gesetzte Rahmen für die Anreizregulierung wird noch manches Gericht beschäftigen, glaubt der Jurist Holger Stappert*.
Die Netzentgeltverordnungen (NEV) und die hierauf aufsetzende Anreizregulierung werfen aufgrund einer geänderten Regulierungspraxis der BNetzA neue strittige Rechtsfragen auf. Obwohl die aktuelle Regulierungsperiode bereits 2013 (Gas) beziehungsweise 2014 (Strom) begonnen hat, haben die Gerichte jetzt erst Gelegenheit, sich hiermit zu beschäftigen, da die BNetzA die Festlegung der Erlösobergrenzen
Dienstag, 14.04.2015, 09:24 Uhr
Redaktion
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