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Flächen-Enteignungen für den Bau von Wind- oder Solarparks sind rechtlich möglich, sie unterliegen aber engen Bedingungen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, das die Maslaton-Anwaltsgemeinschaft analysiert hat.
In dem konkreten Fall, zu dem das Urteil am 12. März 2015 erging, sah der BGH zwar die Enteignungen zum Bau eines Windparks als nicht rechtens an und hob eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Thüringen auf. Damit wurden sämtliche Enteignungsmaßnahmen – also sowohl hinsichtlich der benötigten Zuwegungen als auch hinsichtlich der Dienstbarkeiten für die Stromkabel – für rechtswi
Mittwoch, 15.04.2015, 11:29 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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