Der Deutsche Bundestag hat am 27. Januar mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Änderungen zur Vereinfachung und Beschleunigung der vier im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) vorgesehenen Erdkabel-Pilotprojekte beschlossen.
Bei den Projekten kam es bisher teilweise zu Verfahrensverzögerungen, weil nicht klar war, wer letztlich über die Teilverkabelung entscheiden sollte. „Mit der jetzigen auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zustande gekommenen Feinjustierung des EnLAG wird klargestellt, dass die zuständige Landesbehörde das Letztentscheidungsrecht hat", heißt es aus dem Ministerium. Neben de
Freitag, 28.01.2011, 12:40 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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