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Energie & Management > Recht - Engie verliert Steuervorteil
Bild: Fotolia.com, H-J Paulsen
Recht

Engie verliert Steuervorteil

Der französische Energiekonzern Engie ist im Streit um Steuernachlässe von 120 Mio. Euro vor dem Gericht der EU unterlegen.

Engie und die Finanzbehörde des Großherzogtums Luxemburg hatten zwischen 2008 und 2014 darüber verhandelt, welche Aktivitäten der französische Energiekonzern auf seine Tochter in Luxemburg überträgt und wie der luxemburgische Fiskus diese Aktivitäten besteuern würde. Das Ergebnis wurde in einer Reihe von Vorabentscheiden („tax rulings“) der Finanzbehörde festgehalten.

Die EU-Kommission hatte diese Entscheidungen 2018 für rechtswidrig erklärt und Luxemburg aufgefordert, 120 Mio. Euro Körperschaftssteuer von Engie nachzufordern. Die Behandlung durch den Luxemburger Fiskus beschere Engie einen ungerechtfertigten Steuervorteil und müsse deswegen als staatliche Beihilfe betrachtet werden.

Das von den Luxemburger Behörden akzeptierte Beziehungsgeflecht zwischen der Konzernholding in Paris und ihren Tochtergesellschaften in Luxemburg habe dazu geführt, dass die in dem Großherzogtum anfallenden Gewinne praktisch unversteuert blieben. Nach den Berechnungen der Kommission zahlte Engie teilweise nur 0,3 % Steuern auf den Gewinn der Luxemburger Töchter – weil die Bescheide der Finanzbehörde inkonsistent gewesen seien. Letztlich habe Engie 99 % seiner Gewinne der Besteuerung entzogen und damit den Wettbewerb verzerrt.

Engie und das Großherzogtum klagten gegen die Entscheidung. Sie machten geltend, dass die Besteuerung alleine Sache der Mitgliedstaaten sei. Der Anspruch der Kommission, sie mit Hilfe der Beihilfenkontrolle zu kontrollieren, bedeute eine „verdeckte Steuerharmonisierung“.

Das Gericht hat diesen Einwand zurückgewiesen und die Entscheidung der Kommission im vollen Umfang bestätigt. Luxemburg habe Engie eine fiskalische Vorzugsbehandlung gewährt, mit der andere Unternehmen in einer vergleichbaren Lage nicht rechnen konnten, befanden die Richter.

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager begrüßte die Entscheidung. Das Gericht habe bestätigt, dass die Beihilfenkontrolle als Instrument gegen den Missbrauch des nationalen Steuerrechts eingesetzt werden könne. Engie teilte mit, man prüfe, ob man gegen die Entscheidung Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlege. Die in Rede stehende Summe bleibe eingefroren, bis der Rechtsweg erschöpft sei.


Mittwoch, 12.05.2021, 15:23 Uhr
Tom Weingärtner
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Engie verliert Steuervorteil
Der französische Energiekonzern Engie ist im Streit um Steuernachlässe von 120 Mio. Euro vor dem Gericht der EU unterlegen.

Engie und die Finanzbehörde des Großherzogtums Luxemburg hatten zwischen 2008 und 2014 darüber verhandelt, welche Aktivitäten der französische Energiekonzern auf seine Tochter in Luxemburg überträgt und wie der luxemburgische Fiskus diese Aktivitäten besteuern würde. Das Ergebnis wurde in einer Reihe von Vorabentscheiden („tax rulings“) der Finanzbehörde festgehalten.

Die EU-Kommission hatte diese Entscheidungen 2018 für rechtswidrig erklärt und Luxemburg aufgefordert, 120 Mio. Euro Körperschaftssteuer von Engie nachzufordern. Die Behandlung durch den Luxemburger Fiskus beschere Engie einen ungerechtfertigten Steuervorteil und müsse deswegen als staatliche Beihilfe betrachtet werden.

Das von den Luxemburger Behörden akzeptierte Beziehungsgeflecht zwischen der Konzernholding in Paris und ihren Tochtergesellschaften in Luxemburg habe dazu geführt, dass die in dem Großherzogtum anfallenden Gewinne praktisch unversteuert blieben. Nach den Berechnungen der Kommission zahlte Engie teilweise nur 0,3 % Steuern auf den Gewinn der Luxemburger Töchter – weil die Bescheide der Finanzbehörde inkonsistent gewesen seien. Letztlich habe Engie 99 % seiner Gewinne der Besteuerung entzogen und damit den Wettbewerb verzerrt.

Engie und das Großherzogtum klagten gegen die Entscheidung. Sie machten geltend, dass die Besteuerung alleine Sache der Mitgliedstaaten sei. Der Anspruch der Kommission, sie mit Hilfe der Beihilfenkontrolle zu kontrollieren, bedeute eine „verdeckte Steuerharmonisierung“.

Das Gericht hat diesen Einwand zurückgewiesen und die Entscheidung der Kommission im vollen Umfang bestätigt. Luxemburg habe Engie eine fiskalische Vorzugsbehandlung gewährt, mit der andere Unternehmen in einer vergleichbaren Lage nicht rechnen konnten, befanden die Richter.

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager begrüßte die Entscheidung. Das Gericht habe bestätigt, dass die Beihilfenkontrolle als Instrument gegen den Missbrauch des nationalen Steuerrechts eingesetzt werden könne. Engie teilte mit, man prüfe, ob man gegen die Entscheidung Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlege. Die in Rede stehende Summe bleibe eingefroren, bis der Rechtsweg erschöpft sei.


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