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Die Enertrag-Tochter Dark Sky hat die technischen Voraussetzungen geschaffen, um bis Jahresende Nachtblinklichter auf weiteren 184 Windrädern weitgehend abzuschalten.
Im Wettbewerb zwischen gut einem halben Dutzend Anbietern bedarfsgesteuerter
Nachtkennzeichnungen (BNK) von Windenergieanlagen berichtet die Enertrag-Tochter Dark Sky über Erfolge. Laut Geschäftsführer Thomas Herrholz hat Dark Sky mittlerweile über Schleswig-Holstein hinaus luftfahrtrechtliche Genehmigungen für Transponder-Systeme in zwei weiteren Ländern bekommen, und zwar in Bartow in Vorpommern für vier Vestas-Windräder sowie in Rees (NRW) für ein weiteres des dänischen Turbinenherstellers. Zumindest in Bartow schalten sich die roten Nachtblinklichter seit Anfang November in der Nacht nur noch ein, wenn sich tatsächlich ein Flugzeug oder Hubschrauber auf 4
km nähert.
Bundesweit will Dark Sky bis Jahresende Transponder-BNK an
184
Windenergieanlagen installiert haben. Die Transponder-Sensoren empfangen Transponder-Signale, die jedes Flugobjekt ständig ausstrahlen muss. Ob die Systeme an den Windparks reibungslos funktionieren, darüber entscheiden die Landesluftfahrtbehörden anhand einer Baumusterprüfung sowie sogenannten standortbezogenen Nachweisen. Dies ist zumeist Teil eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens zur Errichtung von BNK. Mittlerweile liefen in "fast" allen Bundesländern luftfahrtrechtliche Genehmigungsverfahren für Transponderempfänger von Dark Sky, so Herrholz.
Die ältere technische Alternative, die Dark Sky ebenfalls noch vorhält, ist das Aktivradar. Hier werden Radarwellen ausgestrahlt und von Flugobjekten reflektiert. Bei dieser Technologie kommt der BNK-Hersteller nun auf 446
Windenergieanlagen. Er verfügt damit über eines der größten BNK-Portfolios. Mittlerweile gebe es auch eine Baumusterprüfung für den zweiten Abschnitt des Großprojektes „Dark Sky Uckermark“ mit
208
Windrädern.
BNK sind regulatorisch mit der Windenergieförderung verknüpft, weil Bund und Länder die Lichtverschmutzung durch das rote Nachtblinken auf das nötige Maß zurückführen und so die Akzeptanz der Windkraft erhöhen möchten. Sind sie bedarfsgesteuert, blinken die Warnleuchten mindestens 95
% seltener als ohne BNK. Anlagenbetreiber müssen bis Ende 2022 eine funktionierende BNK nachweisen, wenn sie die Marktprämien-Förderung behalten möchten. Bei Offshore-Anlagen läuft die Frist bis Ende 2023.
Das
E&M Jahresmagazin 2021 bietet eine Marktübersicht über die von den Windturbinenherstellern unabhängigen BNK-Anbieter und weitere Hintergründe.
Donnerstag, 23.12.2021, 13:08 Uhr
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