Im Verfahren der Wiesbadener EnerSys regenerative Energien GmbH gegen das Regierungspräsidium Stuttgart entschied der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof (VGH), dass die Errichtung von vier geplanten Windkraft-Anlagen auf der Lützelalb nicht zulässig sei.
Zeitgleich erklärten die Mannheimer Richter eine Revision für unzulässig. Um in dem Rechtsstreit noch vor das Bundesverwaltungsgericht (BVG) ziehen zu können, muss das Wiesbadener Unternehmen nun erst eine Revisions-Nichtzulassungsbeschwerde beim BVG einreichen.
Sonntag, 7.05.2000, 12:48 Uhr
Jochen Schultheiß
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