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Öffentliche Aufträge bei Beschaffungsvorgängen im Bereich Vertrieb von Strom und Gas an Letztverbraucher sind laut Entscheidung der EU-Kommission nicht mehr ausschreibungspflichtig.
Die Europäische Kommission hat den Antrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf Freistellung der Energiewirtschaft vom Vergaberecht positiv entschieden. Wie der BDEW am 19. September mitteilte, wurde die Entscheidung bereits im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist damit rechtskräftig. „Ab sofort sind damit alle öffentlichen Aufträge, die Beschaff
Montag, 19.09.2016, 14:22 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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