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Ein Energieversorger ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Änderungen beim Handel mit Emissionsrechten gescheitert.
(DPA) Die Bundesregierung darf einen Teil der Emissionsrechte für Treibhausgase verkaufen und musste die zunächst geltende Zuteilungsgarantie nicht verlängern. Das entschied der Erste Senat in einem am Mittwoch veröffentlichten Kammerbeschluss vom 5. März. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen. (1 BvR 2864/13)Die Europäische Union hatte das System des Emissionsh
Mittwoch, 18.04.2018, 16:46 Uhr
dpa
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