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Energie & Management > Europaeische Union - Energiesteuern behindern Klimaziele
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Europaeische Union

Energiesteuern behindern Klimaziele

Die Subventionen für die erneuerbaren Energien in der EU haben sich zwischen 2008 und 2019 vervierfacht. Für die fossilen Brennstoffe sind sie fast gleichgeblieben.
Auf diesen offensichtlichen Widerspruch hat der Europäische Rechnungshof (ERH) hingewiesen. Die Besteuerung von Energie könne einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten, heißt es in einem Bericht des ERH. Die gegenwärtigen Steuersätze spiegelten jedoch nicht das Ausmaß der klimaschädlichen Emissionen durch die verschiedenen Energiequellen wider. Das gelte besonders für die von der EU vorgeschriebenen Mindeststeuersätze für Energieprodukte wie Benzin oder Erdgas, von denen „kein Anreiz für die Nutzung sauberer Energiequellen“ ausgehe.

Energiesteuern, CO2-Preise und Energiesubventionen seien wichtige Instrumente zur Erreichung der Klimaziele. Deshalb sei es eine wichtige Herausforderung, „die regulatorischen und finanziellen Maßnahmen stärker miteinander zu verknüpfen und die richtige Mischung der beiden Elemente zu finden“. Niedrige CO2-Preise und Energiesteuern für fossile Energie seien geeignet, die „grünen Technologien“ zu behindern und die Energiewende zu verzögern.

Kohle weniger belastet als Erdgas

Im Einzelnen moniert der Rechnungshof, dass der Einsatz von Kohle in der EU durchgehend niedriger besteuert werde als von Erdgas. Fossile Brennstoffe würden in der Regel deutlich geringer besteuert als Strom. Die meisten Mitgliedsstaaten erhöben zwar hohe Steuern auf Brennstoffe, einige jedoch nur die von der EU verlangten Mindestsätze. Das könne zu einer Verzerrung des Wettbewerbs im Binnenmarkt führen.

Die Belastung der einzelnen Sektoren durch Energiesteuern ist in der EU sehr unterschiedlich. Während der Luftverkehr gar keine Energiesteuern bezahlt, werden die energieintensiven Industrien (6,5 €/MWh), die Eisenbahn (12,7 €/MWh), die Landwirtschaft (12,6 €/MWh) und das Wohnen (14,3 €/MWh) nur mäßig belastet. Die höchsten Steuern auf den Energieverbrauch zahlen der Straßengüterverkehr (50,0 €/MWh) und der Straßenpersonenverkehr (51,1 €/MWh).

Explizite CO2-Steuern neben dem ETS erheben gegenwärtig 14 EU-Staaten, allerdings nur für bestimmte Sektoren. Die höchsten Sätze wendet Schweden (109 €/t) an, gefolgt von Finnland (62 €/t), Frankreich (45 €/t), Irland (26 €/t) und Deutschland (25 €/t). Im Durchschnitt der EU liege die Gesamtbelastung des CO2-Ausstoßes aber unter 30 Euro je Tonne. Dieses Niveau muss nach Ansicht des ERH erreicht sein, um eine spürbare Reduzierung der Emissionen auszulösen.

Die Verbesserung der Energieeffizienz ist nach Ansicht des ERH vorwiegend auf die geltenden Einsparverpflichtungen zurückzuführen, nur 16 % davon würden durch die Energiebesteuerung bewirkt.

2019 gaben die EU-Mitgliedsstaaten nach den Berechnungen der europäischen Rechnungsprüfer 176 Mrd. Euro für Energiesubventionen aus: 68 Mrd.€ (39 %) in Form von Steuervergünstigungen, 85 Mrd.€ (48 %) als Einkommens- und Preishilfen, 17 Mrd.€ als direkte Transferzahlungen und 6 Mrd.€ 3 %) für Forschung und Entwicklung. Die Subventionen für fossile Brennstoffe beliefen sich auf mehr als 55 Mrd. Euro. Dem steht eine Belastung von 330 Mrd.Euro aus dem Emissionshandel, Energie-, Verkehrs- und anderen Steuern gegenüber.

15 Mitgliedsstaaten geben für den Einsatz fossiler Energie mehr aus als für die erneuerbaren Energien. Im Durchschnitt der EU überwiegen allerdings letztere. Auch Deutschland subventioniert die erneuerbaren Energien wesentlich stärker als die fossilen.

Umverteilungsmaßnahmen sollen Akzeptanz fördern

Das Ziel der EU, die Beihilfen für fossile Brennstoffe bis 2025 auslaufen zu lassen, stelle „gesellschaftlich und wirtschaftlich eine schwer zu bewältigende Kehrtwende dar“. Es bestehe insbesondere die Gefahr, dass sich bestimmte Gruppen oder Sektoren, die vom Abbau der Beihilfen betroffen würden, sich ungerecht behandelt fühlten und Widerstand gegen den Ãœbergang zu einer „grüneren Wirtschaft“ leisteten.

Die Auswirkungen der Energiebesteuerung für die privaten Haushalte seien unterschiedlich, könnten aber beträchtlich sein. In den ärmsten Haushalten Tschechiens und der Slowakei etwa machten die Ausgaben für Energie mehr als 20 % des Einkommens aus. Damit eine Reform der Energiebesteuerung von diesen Bevölkerungsgruppen nicht abgelehnt wird, empfiehlt der Rechnungshof etwa die Senkung anderer Steuern und andere Umverteilungsmaßnahmen sowie mehr Transparenz und eine intensivere Kommunikation.

Die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament müssten diese Ãœberlegungen berücksichtigen, wenn sie das Maßnahmenpaket der Kommission „Fit for 55“ berieten und verabschieden. Es gehe darum, den Klimazielen und den sozialen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen gleichermaßen gerecht zu werden.

Dienstag, 1.02.2022, 13:18 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Europaeische Union - Energiesteuern behindern Klimaziele
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Europaeische Union
Energiesteuern behindern Klimaziele
Die Subventionen für die erneuerbaren Energien in der EU haben sich zwischen 2008 und 2019 vervierfacht. Für die fossilen Brennstoffe sind sie fast gleichgeblieben.
Auf diesen offensichtlichen Widerspruch hat der Europäische Rechnungshof (ERH) hingewiesen. Die Besteuerung von Energie könne einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten, heißt es in einem Bericht des ERH. Die gegenwärtigen Steuersätze spiegelten jedoch nicht das Ausmaß der klimaschädlichen Emissionen durch die verschiedenen Energiequellen wider. Das gelte besonders für die von der EU vorgeschriebenen Mindeststeuersätze für Energieprodukte wie Benzin oder Erdgas, von denen „kein Anreiz für die Nutzung sauberer Energiequellen“ ausgehe.

Energiesteuern, CO2-Preise und Energiesubventionen seien wichtige Instrumente zur Erreichung der Klimaziele. Deshalb sei es eine wichtige Herausforderung, „die regulatorischen und finanziellen Maßnahmen stärker miteinander zu verknüpfen und die richtige Mischung der beiden Elemente zu finden“. Niedrige CO2-Preise und Energiesteuern für fossile Energie seien geeignet, die „grünen Technologien“ zu behindern und die Energiewende zu verzögern.

Kohle weniger belastet als Erdgas

Im Einzelnen moniert der Rechnungshof, dass der Einsatz von Kohle in der EU durchgehend niedriger besteuert werde als von Erdgas. Fossile Brennstoffe würden in der Regel deutlich geringer besteuert als Strom. Die meisten Mitgliedsstaaten erhöben zwar hohe Steuern auf Brennstoffe, einige jedoch nur die von der EU verlangten Mindestsätze. Das könne zu einer Verzerrung des Wettbewerbs im Binnenmarkt führen.

Die Belastung der einzelnen Sektoren durch Energiesteuern ist in der EU sehr unterschiedlich. Während der Luftverkehr gar keine Energiesteuern bezahlt, werden die energieintensiven Industrien (6,5 €/MWh), die Eisenbahn (12,7 €/MWh), die Landwirtschaft (12,6 €/MWh) und das Wohnen (14,3 €/MWh) nur mäßig belastet. Die höchsten Steuern auf den Energieverbrauch zahlen der Straßengüterverkehr (50,0 €/MWh) und der Straßenpersonenverkehr (51,1 €/MWh).

Explizite CO2-Steuern neben dem ETS erheben gegenwärtig 14 EU-Staaten, allerdings nur für bestimmte Sektoren. Die höchsten Sätze wendet Schweden (109 €/t) an, gefolgt von Finnland (62 €/t), Frankreich (45 €/t), Irland (26 €/t) und Deutschland (25 €/t). Im Durchschnitt der EU liege die Gesamtbelastung des CO2-Ausstoßes aber unter 30 Euro je Tonne. Dieses Niveau muss nach Ansicht des ERH erreicht sein, um eine spürbare Reduzierung der Emissionen auszulösen.

Die Verbesserung der Energieeffizienz ist nach Ansicht des ERH vorwiegend auf die geltenden Einsparverpflichtungen zurückzuführen, nur 16 % davon würden durch die Energiebesteuerung bewirkt.

2019 gaben die EU-Mitgliedsstaaten nach den Berechnungen der europäischen Rechnungsprüfer 176 Mrd. Euro für Energiesubventionen aus: 68 Mrd.€ (39 %) in Form von Steuervergünstigungen, 85 Mrd.€ (48 %) als Einkommens- und Preishilfen, 17 Mrd.€ als direkte Transferzahlungen und 6 Mrd.€ 3 %) für Forschung und Entwicklung. Die Subventionen für fossile Brennstoffe beliefen sich auf mehr als 55 Mrd. Euro. Dem steht eine Belastung von 330 Mrd.Euro aus dem Emissionshandel, Energie-, Verkehrs- und anderen Steuern gegenüber.

15 Mitgliedsstaaten geben für den Einsatz fossiler Energie mehr aus als für die erneuerbaren Energien. Im Durchschnitt der EU überwiegen allerdings letztere. Auch Deutschland subventioniert die erneuerbaren Energien wesentlich stärker als die fossilen.

Umverteilungsmaßnahmen sollen Akzeptanz fördern

Das Ziel der EU, die Beihilfen für fossile Brennstoffe bis 2025 auslaufen zu lassen, stelle „gesellschaftlich und wirtschaftlich eine schwer zu bewältigende Kehrtwende dar“. Es bestehe insbesondere die Gefahr, dass sich bestimmte Gruppen oder Sektoren, die vom Abbau der Beihilfen betroffen würden, sich ungerecht behandelt fühlten und Widerstand gegen den Ãœbergang zu einer „grüneren Wirtschaft“ leisteten.

Die Auswirkungen der Energiebesteuerung für die privaten Haushalte seien unterschiedlich, könnten aber beträchtlich sein. In den ärmsten Haushalten Tschechiens und der Slowakei etwa machten die Ausgaben für Energie mehr als 20 % des Einkommens aus. Damit eine Reform der Energiebesteuerung von diesen Bevölkerungsgruppen nicht abgelehnt wird, empfiehlt der Rechnungshof etwa die Senkung anderer Steuern und andere Umverteilungsmaßnahmen sowie mehr Transparenz und eine intensivere Kommunikation.

Die Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament müssten diese Ãœberlegungen berücksichtigen, wenn sie das Maßnahmenpaket der Kommission „Fit for 55“ berieten und verabschieden. Es gehe darum, den Klimazielen und den sozialen Auswirkungen der vorgeschlagenen Maßnahmen gleichermaßen gerecht zu werden.

Dienstag, 1.02.2022, 13:18 Uhr
Tom Weingärtner

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