Als Sensation, mit der schon niemand mehr gerechnet hat, bezeichnete ein Vertreter der Wirtschaftskammer Oberösterreich einen gestern beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegten Antrag.
In ihm qualifiziert der Generalanwalt beim EuGH die Deckelung der Energiesteuer für Industriebetriebe, wie sie in Österreich praktiziert wird, als mit EU-Recht vereinbar. Hintergrund: Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) lässt vom EuGH klären, ob die Minderbesteuerung energieintensiver Industrien in Österreich als unerlaubte Beihilfe gilt. Da Dienstleister wie z.B. das Hotelgewerbe vo
Mittwoch, 9.05.2001, 13:41 Uhr
Angelika Riedel
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