Die EU-Kommission hat keine Einwände gegen die Steuerbefreiung in Deutschland nach § 51 EnergiesteuerG und § 9a StromsteuerG. Noch nicht abschließend geklärt ist die Rechtmäßigkeit des sogenannten Spitzenausgleichs für das produzierende Gewerbe.
Die Befreiung, die für energieintensive Prozesse und Verfahren gewährt wird, stehe im Einklang mit der EU-Energiesteuerrichtlinie und sei keine staatliche Beihilfe, teilte die Kommission gestern mit. Die betroffenen Unternehmen haben durch die Entscheidung jetzt langfristige Planungssicherheit, denn die Steuerbefreiung gilt unbefristet. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos begrüßte die
Freitag, 9.02.2007, 11:34 Uhr
Armin Müller
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