(VDEW eu-flash) - Rechtzeitig vor dem Beitritt der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten am 1. Mai 2004 hat der Rat dem Vorschlag der Kommission für eine Änderung der Richtlinie über die Energiebesteuerung (2003/96/EG) am 30.04.2004 zugestimmt.
Somit können die neuen Mitgliedstaaten an Stelle der EU-weit vorgeschriebenen Mindeststeuersätze vorübergehend Verbrauchssteuer-Befreiungen oder -Ermäßigungen für Energieerzeugnisse (Mineralöle, Kohle, Erdgas) und elektrischen Strom erlassen. Die vereinbarten Übergangsmaßnahmen entsprechen laut Kommission denselben Kriterien wie die Übergangsmaßnahmen, die den 15 Mitgliedstaaten vor der Erweite
Mittwoch, 26.05.2004, 09:29 Uhr
Redaktion
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